Kostensteigerung bei der Lichtwiesenbahn

Eine Große Anfrage unserer Fraktion in der Darmstädter Stadtverordneten-versammlung wurde durch Stadträtin Frau Dr. Boczek beantwortet. Inhalt ist die Kostensteigerung beim Projekt "Lichtwiesenbahn".

 

Es folgt die Antwort der Stadt Darmstadt in voller Länge.

 

Große Anfrage betreffend weiter fortgeschrittener Verschlechterung der Nutzen-Kosten-Relation der Lichtwiesenbahn vom 27.02.2019


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ihre Große Anfrage vom 27.02.2019 beantworte ich wie folgt:

 

Vorbemerkung der Fragesteller:
„In der Antwort des Magistrats vom 10.12.2018 auf unsere Große Anfrage betreffend Sensitivitätsanalyse zur Nutzen-Kosten-Untersuchung Lichtwiesenbahn vom 18.10.2018 wurde die Differenz des Nutzens der Lichtwiesenbahn zu deren Kosten (gegenüber ursprünglich geschätzten rd. 306.000,- Euro) mit nur noch 92.000,- Euro per annum beziffert. Aus jüngsten Äußerungen von Frau Stadträtin Dr. Barbara Boczek, wonach sich die voraussichtlichen Investitionskosten inzwischen nochmals auf nun 20,2 Mio. Euro erhöht haben, ist zu schließen, dass sich die gesamtwirtschaftliche Nutzen-Kosten-Relation des Vorhabens weiter verschlechtert hat.“

 

Frage 1-3:

1. Welche Gesamtsummen der Investitionen werden mittlerweile für das Vorhaben im Falle seiner Durchführung (sog. Mit-Fall) und im Falle seiner Nicht-Durchführung (sog. Ohne-Fall) als realistisch nach aktuellem Preisstand unterstellt?
2. Welche Jahreskostenbeträge (Kapitaldienst pro Jahr für die ortsfeste Infrastruktur im öffentlichen Verkehr im Mit-Fall und im Ohne-Fall) sind mithin anstelle der bisher noch angenommenen Beträge (rund 624 bzw. 11 Tausend Euro pro Jahr lt. Antwort des Magistrats vom 10.12.2018) aus heutiger Sicht anzusetzen?
3. Auf welchen Betrag hat sich dadurch die Differenz zwischen Nutzen und Kosten des Vorhabens (gegenüber dem in der Antwort vom 10.12.2018 genannten Betrag von plus 92.000 Euro per annum) aus heutiger Sicht inzwischen nochmals geändert?

 

Antwort zu Fragen 1-3:
Mit Magistratsvorlage 2018/0205 wurde eine aktualisierte Kostenberechnung zur Lichtwiesenbahn vorgelegt, alle seinerzeit bekannten Faktoren wurden bei dieser Neuberechnung der Kostenermittlung berücksichtigt (Auflagen aus der Planfeststellung, Projektkostenerhöhung aufgrund der vorübergehenden Streichung der Haushaltsmittel, allgemeine erhebliche Baupreissteigerung etc.).

Dieser aktualisierte Planungs- und Finanzierungsstand ist in die entsprechende Nutzen-Kosten-Untersuchung eingeflossen, die der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Sensitivitätsanalyse“ vom 08.10.2018 und der ergänzenden Großen Anfrage vom 18.10.2018 zu Grunde lag.

Seither liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die die im Herbst 2018 gemachten Aussagen in Frage
stellen.

 

Frage 4:
Welcher Relation von Nutzen zu Kosten (sog. Nutzen-Kosten-Indikator) entspricht diese aktuelle Vorausschätzung?

 

Antwort:
Der NKU-Faktor beträgt entsprechend 1,16.

 

Fragen 5-6:
Kann der Magistrat eine weitere Verschlechterung der Nutzen-Kosten-Differenz und der Nutzen-Kosten-Relation für die Durchführung des Vorhabens ausschließen?
Mit welchen Werten für die Nutzen-Kosten-Differenz und die Nutzen-Kosten-Relation rechnet der Magistrat im ungünstigsten, aber aus heutiger Sicht nicht auszuschließenden Fall („Worst Case“)?

 

Antwort zu Fragen 5-6:
In der aktuellen Kostenermittlung sind alle bekannten bzw. zu erwartenden Umstände berücksichtigt,, eine Verschlechterung des NKU-Faktors ist daher aus heutiger Sicht nicht zu erwarten.

 

Frage 7:
Ist der Magistrat bereit, auf Grund der aktuellen Erkenntnisse bezüglich der Nutzen-Kosten-Relation die Reißleine zu ziehen und zu ermöglichen, dass die für das Projekt vorgesehenen öffentlichen Mittel der Stadt und des Zuwendungsgebers stattdessen für Maßnahmen mit einem größeren positiven gesamtwirtschaftlichen Nutzen eingesetzt werden können?

 

Antwort:
Nein, der Magistrat ist verpflichtet, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gemäß Hessischer Gemeindeordnung umzusetzen, und wird entsprechend der geltenden Beschlusslage das sinnvolle Lichtwiesenbahnprojekt gemeinsam mit HEAG mobilo realisieren.
(Im Übrigen berechtigt ein Verzicht auf Landesfördermittel die antragstellende Körperschaft nicht, Fördergelder auf andere eigene Projekte umzulenken; jedes Projekt wird vom Land aufgrund der jeweiligen projektbezogenen Eigenschaften individuell geprüft und beschieden).

 

Mit freundlichen Grüßen
i.V.
gez.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister