Kleine Anfrage Ursula Blaum vom 02.06.2016 betr. den Mathildenplatz

Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Blaum,

 

Ihre Kleine Anfrage vom 2. Juni 2016 beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1: Ist bei der Neugestaltung des Mathildenplatzes an eine Reduktion oder gar an ein

Wegfallen der Parkplätze um den Mathildenplatz gedacht?

 

Antwort: Es ergibt sich durch die Abwägung aller Belange. Auf der westlichen Seite des Mathildenplatzes fallen so zehn Parkplätze weg. In der Straße Am Gericht am nördlichen Ende des Platzes entfallen ca. drei Parkplätze vor dem Landgericht.

 

Frage 2: Wenn ja, wo und gäbe es in der Nähe Ersatz, der auch gehbehinderten Menschen und solchen mit schweren Aktenkoffern zugemutet werden kann.

 

Antwort: Einen Ersatz für die wegfallenden Parkplätze gibt es nicht. Die Behindertenparkplätze bleiben im bisherigen Umfang bestehen.

 

Frage 3: Ist dem Magistrat bekannt, dass die Parkplätze am Mathildenplatz vor Allem von Besuchern des Landes- und Amtsgericht (incl. Grundbuchamt) aber auch der Hauptpost und des RP benutzt werden?

 

Antwort: Diese Tatsache ist dem Magistrat bekannt.

 

Frage 4: Hat man die Geschäftsleute am Mathilden- und Willy-Brandt-Platz zu den Umgestaltungen befragt?

 

Antwort: Dort, wo im Vorfeld eine unmittelbare Betroffenheit durch die Baumaßnahme erkennbar war, sind bereits sehr früh Gespräche mit Geschäftsleuten geführt worden. Darüber hinaus waren alle Anlieger zur Informationsveranstaltung am 20. Mai eingeladen und haben sich teils dort zu Wort gemeldet. Diese Anliegen sind dort aufgenommen und entweder direkt beantwortet worden oder wurden zur Klärung des Sachverhalts aufgenommen und werden derzeit abgearbeitet. Konkrete Anliegen können darüber hinaus bereits jetzt jederzeit über den E-Mail-Postkorb davia@heagmobilo.de eingereicht werden. Weiterhin ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Beteiligung im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahrens möglich.

 

Frage 5: Befürchten einige davon Geschäftseinbußen durch Wegfall der Laufkundschaft?

 

Antwort: Soweit es die Laufkundschaft per Pkw betrifft, ja. Einzelne Geschäftsleute haben auf der Informationsveranstaltung und auch in persönlichen Gesprächen eine solche Befürchtung geäußert und werden mit uns in direktem Kontakt diese Fragen konkretisieren.

 

Frage 6: Wie gelangt man per Auto, vom Landesmuseum kommend, in die obere Frankfurter Straße, wenn es um den Mathildenplatz keinen Autoverkehr mehr geben soll?

 

Antwort: Die Aussage, dass es um den Mathildenplatz keinen Autoverkehr mehr geben soll, gibt den Planungsstand so nicht wieder. Vom Landesmuseum kommend biegt man rechts in die Straße westlich des Mathildenplatzes ein, die in Zukunft in beide Richtungen befahren werden kann, fährt zwischen Polizeirevier und Landgericht Richtung Willy-Brandt-Platz und in die Frankfurter Straße.

 

Frage 7: Was würde Punkt 6 für die Geschäftsleute und Freiberufler bedeuten, die ihre Büros vor allem in der oberen (=südlichen) Frankfurter Straße haben?

 

Antwort: Bezug nehmend auf Punkt 6 verlängert sich für Autofahrer die Anfahrt vom Cityring aus um die Breite des Mathildenplatzes in der Bleichstraße.

 

Frage 8: Werden durch die Umgestaltungen Anliegerkosten fällig und wenn ja in welcher voraussichtlichen Höhe?

 

Antwort: Die städtische Straßenbeitragssatzung regelt die Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer bei einer grundhaften Erneuerung von Verkehrsanlagen. Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten für Geh- und Fahrbahn einschließlich der Entwässerung und Beleuchtung ermittelt. Die Kosten der Gleis- und Fahrleitungsanlagen sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen werden hierbei nicht berücksichtigt.

Von den umlagefähigen Kosten müssen Anlieger für Gehwege 75 % und für die Fahrbahn 50 % (ggf. nur bis zu gewissen Höchstbreiten) tragen. Die eigentliche Berechnung für jedes Grundstück ist komplex, da auch Grundstücksgröße und bauliche Nutzung etc. mit in die Berechnung einfließen.

Abhängig von der Größe und Nutzung des Grundstücks muss man als Eigentümer dabei mit mindestens vierstelligen Beträgen rechnen. Dies wurde in der Bürgerinformationsveranstaltung erläutert.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Cornelia Zuschke

Stadträtin