41.500,- Euro wurden verschwendet

FDP kritisiert Erneuerung eines intakten Radwegs im Groß-Gerauer Weg


Bestätigt sieht die FDP-Fraktion ihre Annahme, dass die Erneuerung des Radwegs im Groß-Gerauer Weg eine unnötige Steuergeldverschwendung war. Vor einigen Wochen hatte die Stadt dort zwischen Eschollbrücker und Ingelheimer Straße den Betonverbundpflaster-Belag herausreißen und durch einen Asphaltbelag ersetzen lassen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Sven Beißwenger beziffert Oberbürgermeister und Straßenbaudezernent Jochen Partsch die Kosten der Maßnahme auf 41.500,- Euro. Es habe sich um eine „Kleinmaßnahme“ gehandelt. Ob es wegen des Verbundpflaster-Belags dort Stürze von Radfahrern gegeben habe, wollte Beißwenger wissen. Dies verneint Partsch in seiner Antwort. Der Austausch des Belags sei nicht auf Grund gehäufter Unfälle erfolgt, sondern es handele sich um „eine Qualitätsverbesserung, die das Radfahren leichter und flüssiger macht“, so der Oberbürgermeister.


Welche Lobby-Organisation sich für den Austausch des Radwegebelags ausgesprochen habe, wollte die FDP auch wissen. Partsch lässt in seiner Antwort diese Frage unbeantwortet und schreibt: Im Groß-Gerauer Weg sei im vergangenen Jahr die Fahrbahn saniert – der alte Bordsteinweg mit dem Pflasterbelag allerdings nicht erneuert worden. Dazu habe es „vereinzelt und zu Recht“- so Partsch - „Kritik gegeben.“ Beißwenger kann diese Begründung nicht akzeptieren. Der Radweg sei für jedermann sichtbar völlig intakt gewesen. „Es gab keine Unebenheiten oder Schäden durch Unterwurzelung wie bei anderen Rad- und Gehwegen in der Stadt. Die Geldausgabe war unnötig“, kommentiert der FDP-Stadtverordnete die Antwort des Oberbürgermeisters. Mancher Verein, dem der Zuschuss gekürzt worden sei, könne „über die sogenannte Kleinmaßnahme der Bauverwaltung im Groß-Gerauer Weg nur traurig den Kopf schütteln.“


Letztes Jahr hatte die Stadt für den Radweg im Groß-Gerauer Weg das blaue Schild abmontiert und damit trotz des hohen Kraftfahrzeug-Verkehrsaufkommens im Groß-Gerauer Weg die Benutzungspflicht aufgehoben. Die Radweg-Benutzungspflicht werde die Stadt auch nach dem Austausch des Belags nicht wiedereinführen, schreibt der Oberbürgermeister nun in seiner Antwort auf die Nachfrage von Beißwenger. Der Radweg habe nicht die für eine Benutzungspflicht erforderliche Breite und ein Befahren der Fahrbahn sei „für den Radverkehr ohne Sicherheitsbedenken möglich.“ Es dürfe somit auch weiter auf der Fahrbahn gefahren werden. Aufgrund des nun noch besseren Belags nutze jedoch die große Mehrheit das Angebot im Seitenraum, schreibt Partsch.

 

Dies kommentiert Beißwenger so: „Wenn die Schnellradler auch weiterhin nicht den Radweg, sondern die Straße benutzen sollen, ist dies ein weiterer Beleg für die Unsinnigkeit der Maßnahme. Auch vor der Baumaßnahme sind nahezu alle Radfahrer schon von sich aus auf dem sehr gut befahrbaren und relativ breiten Radweg gefahren. Der Austausch des Belages war unnötig und reine Geldverschwendung.“

 

Sven Beißwenger
Fraktionsvorsitzender

 

 

 

Anlage: Antwort Kleine Anfrage

 

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Ihre Kleine Anfrage vom 21.10.2019
Steuergeldverschwendung durch unnötige Radweg-Erneuerung

 

Sehr geehrte Herr Stadtverordneter Beißwenger,

 

Ihre Kleine Anfrage vom 21.10.2019 beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:
Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Planung und Ausschreibung) für diese Tiefbaumaßnahme?

Antwort:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 41.500,-- Euro. Davon entfallen 40.000,-- Euro auf die Baukosten, ca. 1.500,-- Euro werden für Markierungsarbeiten benötigt. Planungskosten und Kosten für die Ausschreibung fallen nicht an. Die Straßenbaumaßnahme wurde mit dem Jahresvertragspartner des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes, der Fa. Rudolph aus Münster, abgewickelt. Eine Schlussrechnung
steht noch aus. Es handelt sich somit sowohl vom inhaltlichen als auch finanziellen Aufwand um eine Kleinmaßnahme.

 

Frage 2:
Wie viele aktenkundige Stürze von Radfahrerinnen oder Radfahrern hat es in den letzten fünf Jahren auf diesem Fahrstreifen wegen des Verbundpflaster-Belags gegeben.
a) bevor die Benutzungspflicht aufgehoben wurde,
b) nachdem die Benutzungspflicht aufgehoben wurde?
Antwort:
Es handelt sich um eine Qualitätsverbesserung, die das Radfahren leichter und flüssiger macht. Der Austausch des Belags ist nicht aus Gründen gehäufter Unfälle erfolgt. Der Belagaustausch steht auch nicht in Zusammenhang mit der Aufhebung der Benutzungspflicht.


Frage 3:
Welche Lobby-Organisation oder sonstigen Vereinigungen und welche Gremien haben sich in welchen Zusammenhang und bei welcher Gelegenheit für den Austausch des Wegebelags auf diesem Fahrradstreifen ausgesprochen und mit welcher Begründung?
Antwort:
Im Groß-Gerauer Weg wurde im vergangenen Jahr die Fahrbahn saniert – der alte Bordsteinweg mit dem Pflasterbelag wurde allerdings nicht erneuert. Dazu gab es vereinzelt und zu Recht Kritik. Daher wurde die Maßnahme jetzt nachgeholt und somit der gesamte Groß-Gerauer Weg so nachgebessert, dass er für alle Verkehrsarten flüssig und angenehm befahren werden kann.


Frage 4:
Mit welcher Haltbarkeitsdauer (in Jahren) ist nach baufachlicher Erfahrung jeweils zu rechnen, wenn – wie hier – mit keinen besonderen Beschädigungen etwa durch Unterwurzelung zu rechnen ist?
a) Bei einem Verbundpflaster-Belag,
b) bei einem Asphaltbelag?
Antwort:
Beide Belagsarbeiten werden über einen Zeitraum von 40 Jahren im städtischen Haushalt abgeschrieben.


Frage 5:
Was hat den Magistrat bewogen, den Belag des genannten Fahrradstreifens jetzt zu ersetzen?
Antwort:
Es gab hier die Möglichkeit, ohne größeren Planungsaufwand auf einfachem Weg die Situation für Radfahrende zu verbessern. An vielen Stellen sind die Bordsteinwege zwar wegen z. B. Wurzelaufbrüchen wesentlich schlechter, allerdings sind die Sanierungen solcher Abschnitte weitaus schwieriger oder auch unmöglich, wenn die Baumgesundheit erhalten bleiben soll.

 

Frage 6:
Welche Alternativen wurden geprüft und mit welchen Gesamtkosten wären diese verbunden?
Antwort:
Es handelt sich um eine Kleinmaßnahme. Einzige Alternative zu einer Asphaltierung wäre gewesen, nichts zu tun.


Frage 7:
Wird der Magistrat nach Abschluss der Maßnahme die Benutzungspflicht für diesen Radweg durch entsprechende blaue Beschilderung wieder einführen?
Antwort:
Es wird auch künftig keine Benutzungspflicht geben, da der Radweg nicht die für eine Benutzungspflicht erforderliche Breite hat und ein Befahren der Fahrbahn für den Radverkehr ohne Sicherheitsbedenken möglich ist. Es darf somit auch weiter auf der Fahrbahn gefahren werden. Aufgrund des nun noch besseren Belags nutzt jedoch die große Mehrheit das Angebot im Seitenraum. Somit entspricht die Maßnahme auch dem Ziel der Radstrategie, gerade für die Menschen, die noch nicht Rad fahren, eine
möglichst attraktive Führung separiert vom Autoverkehr zu ermöglichen.

 

Mit freundlichen Grüßen


Jochen Partsch
Oberbürgermeister <<